Geändertes Waffengesetz

Änderung des Waffengesetz

Änderung des Waffengesetzes 2017

Der deutsche Bundestag hat am 18.05.2017 Änderungen im Waffengesetz beschlossen und der Bundesrat hat diesen Änderungen am 02.06.2017 zugestimmt.

Die Änderungen im Waffengesetz sollen den Standard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anheben. Für Waffenbesitzer ändern sich damit die Vorschriften zur Aufbewahrung ihrer Waffen, denn bisher war es ausreichend, Langwaffen und Kurzwaffen in Tresoren der Stufe A oder B nach VDMA 24992 aufzubewahren.

Nach den Änderungen des Waffengesetzes düfen nur noch Waffentresore genutzt werden, die mindestens der Sicherheitsstufe 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen.

Alle Waffentresore mit Kaufdatum nach dem 06.07.2017, müssen den neuen Bestimmungen entsprechen!

Das neue Waffengesetzt ist seit dem 06.07.2017 in Kraft. Alle Waffenschränke und Waffentresore die nach diesem Datum gekauft wurden, müssen den neuen Bestimmungen entsprechen.

Folgende Werte sind entsprechend dem neuen Waffengesetz bindend:

» Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 unter 200 kg
» Langwaffen unbegrenzt
» Bis zu 5 Kurzwaffen
» Munition

» Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 über 200 kg
» Langwaffen unbegrenzt
» Bis zu 10 Kurzwaffen
» Munition

» Widerstandsgrad 1 nach DIN EN 1143-1
» Langwaffen unbegrenzt
» Kurzwaffen unbegrenzt
» Munition

Wer bereits einen Waffentresor der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 besitzt, darf diesen auch nach der Änderung des Waffengesetzes weiterhin nutzen. Die so genannte Besitzstandsschutzregelung soll auch für Waffen gelten, die neu erworben werden. Hier ist natürlich die ausreichende Kapazität des bereits vorhandenen Waffentresors vorausgesetzt. Auch gilt diese Regelung für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren.

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